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Befestigung der Gitterroste

Gitterroste sind ein tragendes Element von Stahlkonstruktionen. Sie werden im Bauwesen, in der Industrie oder im Energiebereich eingesetzt, insbesondere auf den Böden von Bahnsteigen und Fußgängerbrücken. Sie werden auf eine tragende Konstruktion gestellt, die hauptsächlich aus tragenden Stahlprofilen besteht. Die Befestigung der Gitterroste an der Tragkonstruktion ist aus statischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich, um äußere Einwirkungen, d. j. Belastung des Rostes durch Schwingungen des Aufbaus, Wärmeausdehnung und dergleichen, es kam zu keinen Verschiebungen des Rostes auf den Balken oder. Fall der Gitter zwischen den Trägern der Struktur.

Formfederbefestigung KTP, STP

Die Methode der flexiblen Befestigung von Stahlbodenrosten auf Trägern von Stahlkonstruktionen basiert auf der Nutzung von Druckkräften der Verankerungs- und Verbindungsformfedern KTP und STP. Dieses System ersetzt die Befestigung der Gitterroste an den Trägern der Stahlkonstruktion mit Standardklemmen nach dem Prinzip der Hebel- und Schraubverbindung, wobei diese miteinander kombiniert oder ergänzt werden können. Ein großer Vorteil gegenüber Standardklemmen ist die erhöhte Widerstandsfähigkeit von Ankerrosten gegenüber Vibrationseinflüssen und Wärmeausdehnungseffekten.

Formverankerungsfedern (KTP) ermöglichen eine flexible Verankerung von Gitterrosten an Trägern von Stahlkonstruktionen, während Verbindungsformfedern (STP) zur flexiblen Verbindung von zwei nebeneinander angeordneten Bodenrosten bestimmt sind. Die Befestigung der Gitterroste mit diesem System ist für die am häufigsten verwendeten Arten von "SP"- und "P"-Gitterrosten strukturell gelöst, t. j. für Gitterroste mit einer Nennmaschenweite von 30/30 mm, bzw. 34x38 mm, Tragstäben 25 mm bis 40 mm, Trägerdicken von 2 mm bis 5 mm.

Ankerformfedern (KTP) sind räumliche Formfedern, die die Verankerung eines Stahlbodenrostes am Flansch eines Stahlkonstruktionsträgers ermöglichen. Sie bestehen aus Stahlfederdraht mit kreisförmigem Querschnitt und einem Durchmesser von 4 mm mit einer Zinkoberflächenbehandlung oder aus Federdraht aus Edelstahl.

Verbindungsformfedern (STP) sind räumliche Formfedern zur gegenseitigen Verbindung zweier nebeneinander liegender Bodenroste mit einer Nennmaschenweite von 30/30 mm, bzw. 34 x 38 mm. STPs sind wie KTP nicht für Roste mit rutschfester Behandlung der Tragleisten geeignet.